Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gase-Anders

 

1

Für alle Arten der Lieferung und Leistung geltende Bestimmungen

1.1

Anwendungsbereich

1.1.1

Lieferungen und Leistungen durch Gase-Anders erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”), sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden.

1.1.2

Der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen (insbesondere Einkaufsbedingungen) des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, unabhängig davon, ob diese zum Umfang von Bestellungen, Auftragsbestätigungen,Spezifikationen oder ähnlichen Dokumenten gehören. Der Kunde verzichtet auf alle anderen Rechte, die es ihm ermöglichen würden, sich auf diese Geschäftsbedingungen zu berufen.

1.1.3

Dieses Dokument bildet zusammen mit allen anderen Dokumenten, die zwischen Gase-Anders und dem Kunden vereinbart wurden, die ungeteilte und einzige Vereinbarung zwischen den Parteien, in Bezug auf die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch Gase-Anders an den Kunden. Durch diese Version der AGB werden alle früheren Versionen ersetzt, die von Gase-Anders an den Kunden bekannt gemacht wurden.

1.2

Angebot/Vertragsabschluss

Angebote durch Gase-Anders sind freibleibend. Für den Umfang der Liefer- und Leistungspflichten von Gase-Anders ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung von Gase-Anders maßgebend.

1.3

Preise/Preisänderungen

1.3.1

Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden, basieren alle Preise und Konditionen auf der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Gase-Anders Preis- und Konditionenliste exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Steuern und Abgaben.

1.3.2

Gase-Anders ist berechtigt, dem Kunden neue Steuern und Abgaben in Rechnung zu stellen sowie die Preise gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung auf Grundlage der Umsetzung neuer Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben anzupassen, die nach der Unterzeichnung dieses Vertrages in Kraft treten.

1.3.3

Gase-Anders ist ferner berechtigt, die Kosten für die Installation, Kommissionierung und Entfernung der Gase-Anders-Behälter und Anlagen auf dem Gelände des Kunden in Rechnung zu stellen.

1.3.4

Sofern kein Festpreis für einen bestimmten Zeitraum genannt oder auf andere Weise schriftlich von Gase-Anders vereinbart wurde, können alle Preise von Gase-Anders an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden.

1.3.5

Gase-Anders kauft Gase von anderen Lieferanten ein. Gase-Anders kann nach eigenem Ermessen den Preis der Gase an die Preisentwicklung des Lieferanten anpassen, wenn sich der Preis ändert, der Gase-Anders in Rechnung gestellt wird.

1.4

Zahlungsbedingungen

1.4.1

Zahlungen sind bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum zu bewirken, sofern es sich nicht um einen Barverkauf handelt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei Gase-Anders an.

1.4.2

Gase-Anders ist unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, bei Zahlungsrückstand die weitere Belieferung auszusetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind, und im Falle des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen. Wenn der Kunde auch nach der Zustellung geeigneter Zahlungserinnerungen weiterhin nicht für Waren oder Leistungen zahlt, ist Gase-Anders berechtigt, den Vertrag unverzüglich aufzukündigen. An diesem Punkt werden sofort alle ausstehenden Beträge sowie die aufgelaufenen Zinsen und alle Kosten fällig, die Gase-Anders im Zusammenhang mit der Vertragsaufkündigung und der Rückführung aller Behälter und Anlagen entstanden sind.

1.4.3

Der Kunde kann mit Forderungen gegen Gase-Anders nur dann aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die den Vertrag zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher”).

1.4.4

Abbuchung durch Einzugsermächtigung sind die bevorzugten Rechnungs- und Zahlungsmethoden von Gase-Anders. In Fällen, in denen diese Methoden möglich wären, der Kunde sie jedoch ablehnt, kann Gase-Anders weitere Gebühren entsprechend den Ausführungen in der Preisliste von Gase-Anders in Rechnung stellen.

1.4.5

Schecks und Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen.

1.5

Lieferung

1.5.1

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung von Gase-Anders oder Gase-Anders Vertriebspartner, die der Erfüllungsort ist. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.

1.5.2

Für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung ist der Kunde bei Selbstabholung oder Abholung durch ein vom  Kunden beauftragtes Transportunternehmen allein zuständig und verantwortlich. Wirkt Gase-Anders dabei über ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hinaus mit, so handelt es sich hierbei um eine reine Gefälligkeit. Gase-Anders übernimmt hierdurch nicht die Verantwortung für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung. Der Kunde stellt Gase-Anders von Ansprüchen frei, die gegen Gase-Anders insoweit wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- oder beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden.

1.5.3

Liefertermine dienen nur der Planung und sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.5.4

Sollte die Disposition über Datenfernübertragung erfolgen, wird der Kunde Gase-Anders frühzeitig über geplante zukünftige Ereignisse, die Auswirkungen auf die bisher üblichen Abnahmemengen haben (wie Sonderschichten, Betriebsurlaub etc.), informieren.

1.5.5

Der Beginn des von Gase-Anders angegebenen Liefertermins setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung des Liefertermins setzt weiterhin die Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. Gase-Anders ist zu Teillieferungen berechtigt. Gase-Anders ist außerdem berechtigt, seine Lieferverpflichtung durch ein anderes Unternehmen erfüllen zu lassen.

1.5.6

Unter Anwendung der folgenden Ziffer 1.5.7 ist der Liefer- Abholschein von Gase-Anders ein zwingender Beweis für die Lieferung und Menge der gelieferten Waren.

1.5.7

Gase-Anders ist nicht für Liefermängel verantwortlich, es sei denn, Gase-Anders wurde innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung vom Kunden darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass es nicht möglich oder zumutbar war, Gase-Anders innerhalb dieser Zeitperiode in Kenntnis zu setzen, und Gase-Anders wurde vom Kunden in einem solchen Fall so schnell wie unter den Umständen möglich benachrichtigt, in jedem Fall innerhalb von 5 Arbeitstagen nachdem der Kunde Kenntnis von dem Vorfall erhalten hat oder es erwartet werden kann, dass er von dem Schadensfall Kenntnis erhalten hat. Wenn im Vertrag eine förmliche Abnahmeprüfung für Lieferungen vereinbart wurde, gilt diese Ziffer

1.5.7 nicht für solche Lieferungen, und dieAnnahme der Lieferung durch den Kunden wird mit erfolgreich durchgeführter Abnahmeprüfung unterstellt.

1.5.8

Wenn Gase-Anders im Einklang mit Ziffer 1.5.7 über Defizite, Verluste, Schäden oder sonstige Diskrepanzen bei den Lieferungen in Kenntnis gesetzt wurde, kann Gase-Anders nach eigenem Ermessen die Defizite, Verluste, Schäden oder Diskrepanzen durch kostenfreie Nachlieferungen oder Kostenerstattung oder einen entsprechenden Preisnachlass für die Lieferung beheben.

1.5.9

Wenn die Lieferung nicht vollständig aufgrund einer Handlung oder Unterlassung durch den Kunden erfolgen kann, werden solche Lieferungen als geliefert erachtet, und Gase-Anders ist berechtigt, die Kosten für abgebrochene Lieferungen oder Teillieferungen sowie die Lagerung der Waren bis zur Lieferung in Rechnung zu stellen.

1.5.10

Wenn die vollständige Abholung aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Kunden nicht erfolgen kann, ist Gase-Anders berechtigt, Kosten für die vergebliche Fahrt oder Teilabholung in Rechnung zu stellen.

1.5.11

Bei der Lieferung von Gasen bezieht sich die Mengenangabe „m3“ auf einen Gasezustand von 15° Celsius und 1 bar. Bei der Lieferung von Trockeneis ist das Abgangsgewicht ab Produktionswerk maßgebend und bindend. Mögliche Verluste durch Transport und oder Schneiden sind vom Kunden zu tragen. Eine bestimmte Größe von einzelnen Trockeneisblöcken kann nicht garantiert werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gase-Anders.

1.6

Mängelrechte

1.6.1

Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert Gase-Anders Ware handelsüblicher Qualität. Sofern nicht der Kunde Verbraucher ist, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei Kunden, die Verbraucher sind, verjähren die Mängelansprüche nach 24 Monaten. Weisen gelieferte Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängelrechte unterschreitenden Zeitraum auf, so leistet Gase-Anders abweichend von Satz Gewähr nur für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases.

1.6.2

Soweit die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 1.6 die gesetzlichen Mängelrechte einschränken, finden sie keine Anwendung, falls Gase-Anders den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

1.6.3

Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Gase-Anders gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde seinem Abnehmer nicht vertraglich über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Mängelrechte zugestanden hat.

1.6.4

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kunden infolge von Mängeln der Lieferung und Leistung unterliegt den Beschränkungen der nachfolgenden Ziffer 1.7.

1.6.5

Die Behälter und Anlagen von Gase-Anders entsprechen allen technischen Spezifikationen von Linde sowie den geltenden gesetzlichen Anforderungen.

1.6.6

Gase-Anders garantiert nicht, dass die gelieferten Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Zweck oder Prozess geeignet sind.

1.7

Schadensersatzansprüche

1.7.1

Die Haftung von Gase-Anders – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die Gase-Anders oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben.

1.7.2

In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ist die Haftung von Gase-Anders der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

1.7.3

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 1.7.1. und 1.7.2. festgelegt ist – gleich aus welchem Rechtsgrund –  ausgeschlossen.

1.7.4

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil von Linde ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

1.8

Höhere Gewalt

1.8.1

Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen,  Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, außergewöhnliche Verkehrs- und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige unverschuldete Betriebsstörungen befreien Gase-Anders für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.

1.8.2

Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten eintreten.

1.8.3

Ist es während der Vertragsdauer ein oder mehrmals zu Vorkommnissen höherer Gewalt gekommen, ist Gase-Anders berechtigt, die Dauer des Vertrags um einen Zeitraum zu verlängern, der der kumulativen Anzahl der Tage entspricht, an denen während der ursprünglichen Laufzeit höhere Gewalt vorgekommen ist.

1.8.4

Wenn Gase-Anders aufgrund höherer Gewalt den Kunden nicht mit einem Produkt aus der normalen Zulieferquelle beliefern kann, ist Gase-Anders berechtigt, den Kunden über eine andere Quelle zu beliefern. Dabei können alle zusätzlich anfallenden begründeten Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, es sei denn,der Kunde benachrichtigt Gase-Anders schriftlich, dass das Produkt während der Dauer der höheren Gewalt nicht benötigt wird.

1.8.5

Wenn Gase-Anders das Produkt nicht liefern kann, ist der Kunde berechtigt, die Lagertanks für Gas zu verwenden, das von einer anderen Quelle eingekauft wurde, bis Gase-Anders die Lieferungen wieder aufnehmen kann, vorausgesetzt, der Kunde informiert Gase-Anders über ein solches Vorgehen schriftlich im Voraus. Gase-Anders übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit einer solchen Lieferung, und der Kunde stellt Gase-Anders von allen Ansprüchen, Kosten, Ausgaben und Verbindlichkeiten frei, die sich aus einer solchen Lieferung ergeben können.

1.9

Eigentumsvorbehalt

1.9.1

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von Gase-Anders. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Gase-Anders berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Gase-Anders liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

1.9.2

Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.

1.9.3

Pfändungen, Beschlagnahmen und jede andere Beeinträchtigung der von Gase-Anders unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sowie der dem Kunden von Gase-Anders mietweise zur Verfügung gestellten Anlagen und Gegenstände durch Dritte sind Gase-Anders unverzüglich anzuzeigen, damit Gase-Anders Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Gase-Anders die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Gase-Anders entstandenen Ausfall.

1.9.4

Gase-Anders behält den Anspruch auf alle geistigen Eigentumsrechte an seinen Zeichnungen, Spezifikationen, Daten und allen anderen Informationen und Dokumenten, die unbeschadet des Mediums für den Kunden von Gase-Anders angefertigt wurden.

1.10

Lieferung anderer Gasprodukte

Falls der Kunde während der Laufzeit des Vertrages die vertragsgemäß zu liefernden Gase durch andere Gase, Gasgemische oder andere Versorgungsformen ersetzen möchte, wird Gase-Anders, soweit möglich und zumutbar, die Versorgung des Kunden auch mit diesen Gasen, Gasgemischen oder anderen Versorgungsformen zu den jeweiligen Marktpreisen übernehmen.

1.11

Vorschriften/Sicherheitsbestimmungen/technische Beratung und Schulung

1.11.1

Bei der Lieferung von Gasen hat der Kunde die für den Umgang mit Gasen maßgebenden Vorschriften, insbesondere die  Bestimmungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung, die arzneimittelrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften einschließlich der entsprechenden Ausführungsbestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

1.11.2

Gase-Anders hält die Gase-Anders-Behälter und Anlagen in einem Zustand, der den Verfahren und momentan geltenden Sicherheitsbestimmungen von Gase-Anders entspricht.Wenn dabei eine Unterbrechung der Gaszufuhr erforderlich ist, wird wenn möglich eine Vereinbarung mit dem Kunden getroffen. Wenn der Kunde den Wartungsdienst von Gase-Anders unangemessen verzögert, ist Gase-Anders berechtigt, die Kosten für die aufgewendete Zeit und Reisezeit sowie andere Kosten in Rechnung zu stellen.

1.11.3

Technische Beratung oder Schulungen, die Gase-Anders dem Kunden zur Verfügung stellt, werden gemäß Treu und Glauben und den geltenden Gesetzen am Tag der Vorbereitung auf Grundlage der Informationen, die der Kunde an Gase-Anders gegeben hat, vorbereitet und durchgeführt. Gase-Anders ist nicht für nachfolgende Gesetzesänderungen verantwortlich, die sich auf die technische Beratung oder Schulungauswirken, und Gase-Anders übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er Fakten oder Umstände nicht offen gelegt hat, die zur Vorbereitung der technischen Beratung oder Schulung benötigt wurden.

1.11.4

In Fällen, in denen Gase-Anders zu dem Schluss kommt, dass die Lieferung von Waren und Leistungen an den Kunden unsicher sei, kann Gase-Anders die eigenen vertragsmäßigen Verpflichtungen, Waren und Leistungen zu liefern, aussetzen, bis das Sicherheitsproblem vom Kunden behoben wurde.

1.12

Chargenrückverfolgbarkeit

Falls der Kunde die Gase nicht selber verbraucht, verpflichtet er sich, für Gase, die einer gesetzlichen Pflicht zur  Chargenrückverfolgbarkeit unterliegen (beispielsweise medizinische Gase oder Lebensmittelgase) die Verwendung der Gase mit vollständiger Chargennummer je Flasche (Behälter) zu dokumentieren, die Verwendungsnachweise mit vollständiger Chargennummer je Flasche (Behälter) aufzubewahren und auf Verlangen unverzüglich an Gase-Anders herauszugeben.

1.13

Elektro-Altgeräte

Der Kunde übernimmt die Pflicht, gekaufte Elektro-Geräte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Er stellt Gase-Anders von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

1.14

E-Commerce

1.14.1

Wenn der Kunde Produkte oder Leistungen von Gase-Anders über eine Webseite oder einen anderen E-Commerce-Prozess von Gase-Anders erwirbt, gelten auch die folgenden Vereinbarungen:

1.14.2

Der Kunde ist für die Sicherheit seines Kennworts verantwortlich und erkennt an, dass Einkäufe für ihn verbindlich sind, die eine beliebige Person unter Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gase-Anders.Verwendung seines Kennworts tätigt.

1.14.3

Sofern keine anderen Anweisungen durch den Kunden vorliegen, wird jedes Mal, wenn der Kunde eine Bestellung tätigt, Gase-Anders angewiesen, diese Bestellung zu verarbeiten (einschließlich der Bezahlung für diese Bestellung) gemäß den Details, die der Kunde zuletzt bei Gase-Anders registriert hat.

1.14.4

Gase-Anders und seine Zulieferer haben alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass alle Webseiten und Zugangsstellen sicher sind; Gase-Anders lehnt jedoch jede Haftung bei einem Missbrauch der Informationen ab, die auf diese Webseiten und/oder Zugangsstellen bzw. von diesen Webseiten und /oder Zugangsstellen übertragen wurden, durch eine Partei, bei der es sich nicht um einen Mitarbeiter von Gase-Anders handelt. Der Kunde stimmt der Verwendung von Cookies durch Gase-Anders über die Webseite des Kunden oder andere E-Commerce-Prozesse zu.

1.15

Datenschutz

1.15.1

Die Datenschutzgesetzgebung beinhaltet Verpflichtungen, die die Nutzer von personenbezogenen Daten erfüllen müssen und legt die Prinzipien für die Nutzung dieser Daten fest. Unter personenbezogenen Daten werden alle Informationen verstanden, die ein lebendes Individuum betreffen, das über die Daten identifiziert werden kann.

1.15.2

Gase-Anders verwendet die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten, auf die folgende Weise:

(i) um die vereinbarten Waren und Leistungen zu liefern sowie zur Rechnungserstellung, Kontowartung, Bestandsführung, statistischen Auswertung und internem Berichtswesen und zu Forschungszwecken. Dabei kann es vorkommen, dass die personenbezogenen Daten an für Gase-Anders tätige Datenverarbeitungseinrichtungen offengelegt werden, deren Namen auf der Internetseite von Gase-Anders aufgeführt sind;

(ii) um Bonitätsprüfungen einzuholen und zum Zweck der Forderungseinziehung und Missbrauchs-Prävention. Im Rahmen dieser Tätigkeiten können die personen -bezogenen Daten an lizenzierte Wirtschaftsinformationsdienste, Inkassodienste und Rechtsanwälte weitergegeben werden. Die Wirtschaftsinformationsdienste legen Datensätze aus den personenbezogenen Daten an, die sie von Gase-Anders erhalten und pflegen diese. Diese Daten können von Kreditgebern bei der Entscheidungsfindung für zukünftige Kreditanträge herangezogen werden, und

(iii) gelegentlich, um den Kunden über andere Waren und Leistungen zu informieren, an denen laut Ansicht von Gase-Anders, der Kunde interessiert sein könnte.

1.15.3

Gase-Anders stellt die personenbezogenen Daten auch Regierungsbehörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Dritten zur Verfügung, wenn Linde nach Treu und Glauben davon überzeugt ist, dies sei vom Gesetz her erforderlich oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus macht Gase-Anders die personenbezogenen Daten Dritten zugänglich, wenn Gase-Anders vom Kunden dazu ermächtigt wurde.

1.15.4

Gelegentlich, wenn Gase-Anders medizinische Waren und Leistungen an Kunden liefert, bittet Gase-Anders den Kunden, vertrauliche personenbezogene Daten in Bezug auf seinen physischen Zustand bekannt zu geben. In einem solchen Fall wird der Kunde um die ausdrückliche Zustimmung gebeten, Gase-Anders die strengvertrauliche Behandlung der Daten zu erlauben.

1.16

Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über den Inhalt dieses Vertrags und alle damit in Zusammenhang stehenden kommerziellen und technischen Details Stillschweigen zu bewahren und Informationen dieser Art nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verstoss gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR an die andere Vertragspartei zu zahlen.

1.17

Abtretungsverbot/Rechtsnachfolge

1.17.1

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten.

1.17.2

Die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über. Der Kunde ist verpflichtet, Gase-Anders jede Änderung, insbesondere die seiner Rechtsform oder Firmenbezeichnung, unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.

1.18

Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

1.19

Gerichtsstand/Anwendbares Recht

1.19.1

Gerichtsstand ist nach Wahl von Gase-Anders Bonn oder der Sitz des Kunden, sofern es sich bei diesem um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.

1.19.2

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

2

Sondervorschriften für die Überlassung von Behältern und Paletten

2.1

Mietzahlung

2.1.1

Miet-Behälter und Miet-Paletten, die Gase-Anders dem Kunden überlässt, werden ausschließlich vermietet und nicht verkauft. Die Miet-Behälter und Miet-Paletten werden dem Kunden nur zur Entnahme der von Gase-Anders gelieferten Gasfüllung überlassen. Jede andere Benutzung ist – insbesondere aus Sicherheitsgründen – streng untersagt. Eine Weitergabe an Dritte oder erneute Befüllung durch einen anderen Lieferanten als Gase-Anders ist unter Anwendung von Ziffer 2.1.2 nicht gestattet. Die Unterschrift des Kunden auf dem Lieferbeleg erfolgt gleichzeitig zum Zeichen des Abschlusses des Mietvertrags für die Behälter und Paletten.

2.1.2

Wenn der Kunde eine Übereinkunft geschlossen hat, dass Gas, Gase-Anders-Behälter, Anlagen oder Leistungen an eine andere Person geliefert werden, bei der es sich nicht um eine Vertragspartei handelt, muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass diese Person einwilligt, an die Bedingungen dieses Vertrags in derselben Weise gebunden zu sein, als handele es sich um eine Vertragspartei. Wenn der Kunde dies versäumt oder die Vertragsverpflichtungen nicht von dieser Person erfüllt werden, dann stellt der Kunde Gase-Anders von allen Konsequenzen (einschließlich von Ansprüchen, die eine solche Person stellen könnte, wenn es sich um eine Vertragspartei handeln würde) frei.

2.1.3

Die Höhe der Miete richtet sich nach den jeweils gültigen Sätzen, die bei Gase-Anders aushängen. Die mietweise überlassenen Behälter und Paletten hat der Kunde nach der Entleerung unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr an Gase-Anders während der Geschäftszeit zurückzugeben. Bei Behältern und Paletten, die der Kunde länger als 3 Monate in seinem Besitz hat, fällt zusätzlich Langzeitmiete an.

2.1.4

Die Rückgabe erfolgt gegen Quittierung. Der Kunde kann den Nachweis der Rückgabe nur durch Vorlage einer schriftlichen Quittierung erbringen. Zurück -gegebene Behälter und Paletten werden nur dem Kunden gutgeschrieben, der die Behälter und Paletten bezogen hat. Dies gilt auch bei der Rückführung durch Dritte.

2.1.5

Die in der Mietrechnung/dem Behälter-Kontoauszug ausgewiesenen Bestände an Behältern und Paletten beim Kunden hat dieser auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung/des Kontoauszugs bei Gase-Anders zu erheben, andernfalls gelten die ausgewiesenen Bestände als vom Kunden anerkannt. Die Rechnung/der Kontoauszug hat die Wirkung einer Saldenbestätigung. Gase-Anders weist den Kunden in der Rechnung/auf dem Kontoauszug auf die Wirkung des Fristablaufs hin.

2.1.6

Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an den Behältern und Paletten.

2.2

Verlust / Beschädigung/Haftung/Verschmutzung

2.2.1

Der Kunde haftet für Verlust oder eine über die übliche Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgehende Beschädigung der ihm überlassenen Behälter und Paletten. Bei Verlust, Untergang oder irreparabler Beschädigung der Behälter und Paletten oder einer Beschädigung, bei der die voraussichtlichen Instandsetzungskosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist Gase-Anders berechtigt, Schadensersatz vom Kunden zu verlangen.

2.2.2

Behälter, die mit Restdruckventilen ausgestattet sind, müssen mit Restdruck zurückgegeben werden. Bei Nichtbeachtung kann Gase-Anders eine Sicherheitsgebühr als Kompensation für die Kosten berechnen, die erforderlich sind, damit der Behälter gefahrlos wieder befüllt werden kann. Restgas in den zurückgegebenen Behältern wird nicht an den Kunden rückvergütet soweit nicht anders vereinbart. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die durch die Entfernung oder Beschädigung der Behälterkennzeichnung verursacht werden.

2.2.3

Grundsätzlich gelten für die Ersatzbeschaffung von Behältern und Paletten folgende Preise:

Gase-Anders-Flasche für technische, medizinische und Lebensmittel-Gase EUR 390,00 pro Flasche

Gase-Anders-Flasche für Propan EUR 80,00 pro Flasche

Gase-Anders-Palette EUR 950,00 pro Palette  

Die Preise sind ab dem 1. Februar 2023 gültig, Änderungen vorbehalten.

Der Preis für die Ersatzbeschaffung von hier nicht aufgeführten Behältern, insbesondere Kombiventilflaschen, Aluminium-/Sonderflaschen sowie CRYO-Behältern, richtet sich jeweils nach dem aktuellen Wiederbeschaffungswert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Linde AG, Geschäftsbereich Linde Gas für Deutschland.  

2.3

Sicherheitsleistungen

Gase-Anders ist berechtigt, nach eigenem Ermessen für die dem Kunden überlassenen Behälter und Paletten nach den jeweils gültigen Sätzen, die bei Gase-Anders aushängen, eine verzinsliche Sicherheitsleistung zu verlangen,

a) wenn eine solche Sicherheitsleistung – insbesondere bei Neukunden – bei Vertragsabschluss vereinbart wurde,

b) wenn der Kunde mit der Miete mindestens zwei Monate lang in Verzug geraten ist,

c) wenn der Kunde nach Kündigung des Mietvertrages seitens Linde seiner Rückgabeverpflichtung nicht nachkommt,

d) wenn der Kunde seine Vertragspflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt.

Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt nach Rückgabe der Behälter und Paletten an Gase-Anders abzüglich der oben unter Ziffer 2.2 beschriebenen Belastungen.

2.4

Sicherheit

Sind Behälter und Paletten dem Anschein nach defekt, dürfen sie nicht verwendet werden. Gase-Anders ist unverzüglich über die Art des Defekts zu unterrichten, und die beanstandeten Behälter und Paletten sind umgehend an Gase-Anders zurückzugeben.

2.5

Kundenbehälter

2.5.1

Bei Gase-Anders eingehende eigene Behälter des Kunden werden nach Kundenauftrag gefüllt. Soweit Gase-Anders nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist, an Kundenbehältern TÜV-Abnahmen oder sonstige Prüfungen durchführen zu lassen oder Änderungen vorzunehmen, ist der Kunde verpflichtet, Gase-Anders die erbrachten Leistungen auch ohne entsprechenden Auftrag zu bezahlen.

2.5.2

Der Füllauftrag kommt mit der Unterzeichnung des Leergutlieferscheins durch den Kunden zu Stande. Gase-Anders ist berechtigt, nach Erfüllung des Füllauftrages ihre Leistung in Rechnung zu stellen.

2.5.3

Ausgenommen vom Wiederbefüllen des Kunden Behälters sind sogenannte neutrale Eigentumsbehälter, die von Gase-Anders gegen volle neutrale Eigentumsbehälter getauscht werden.

3

Sondervorschriften für die Belieferung mittels Tankwagen und Überlassung von Versorgungseinrichtungen

3.1

Lieferung

3.1.1

Lieferungen können entweder auf Grundlage individueller Kundenbestellungen oder von Gase-Anders geplant werden. In diesem Fall wird die Lieferung durch den durchschnittlichen Verbrauch des Kunden bestimmt, der anhand der historischen Daten, die Gase-Anders über den Kunden aufzeichnet, und der Lagerkapazität des Kunden ermittelt wird. Die Lieferungen erfolgen unter Berücksichtigung des jeweiligen Tourenplans von Gase-Anders. Der Kunde stellt sicher, dass Versorgungseinrichtung und eingezäuntes Gelände frei von Hindernissen sind und die Belieferung für die größtmöglichen Lieferfahrzeuge/Tankwagen jederzeit ungehindert erfolgen kann.

3.1.2

Die Belieferung erfolgt am Standort des Kunden und bei der Lieferung geht das Risiko für das gelieferte Produkt auf den Kunden in dem Moment über, in dem das Produkt den Einfüllflansch des Vorratsbehälters passiert.

3.2

Ermittlung der Liefermenge

Die Liefermenge wird durch eine geeichte Mengen-Messeinrichtung ermittelt, die am Lieferfahrzeug/Tankwagen montiert ist. Als Alternative kann die Liefermenge auch durch Verwiegung des Fahrzeugs vor und nach der Entleerung auf einer geeichten Kunden- oder öffentlichen Waage ermittelt werden. Für diesen Service werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.

3.3

Versorgungseinrichtung

3.3.1

Bei Bedarf stellt Gase-Anders dem Kunden einen Vorratsbehälter für die Nutzung der gelieferten Gase zur Verfügung, im Nachfolgenden Versorgungseinrichtung genannt. Die Größe der Versorgungseinrichtung wird abhängig vom geschätzten monatlichen Gasverbrauch und den Anforderungen des Kunden ermittelt.

3.3.2

Gase-Anders veranlasst die Aufstellung bzw. den Abbau der Versorgungseinrichtung sowie Reparaturen und Wartungen  einschließlich Abnahmeprüfungen.

3.3.3

Der Kunde übernimmt sämtliche Kosten für die Aufstellung und/oder den Abbau der Versorgungseinrichtung und damit in  Verbindung stehenden Ausrüstungen sowie für die Bereitstellung aller für den Betrieb erforderlichen Leistungen. Der Kunde stellt einen geeigneten Platz mit geeignetem Fundament zur sicheren Aufstellung der Versorgungseinrichtung zur Verfügung,  einschließlich einer befestigten und sicheren Zufahrt für das Tankfahrzeug. Der Kunde ist für die Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Aufstellung und den Betrieb der Versorgungseinrichtung verantwortlich. Linde unterstützt den Kunden bei den Einzelheiten der relevanten Spezifikationen für den Aufstellungsort und das Fundament der Versorgungseinrichtung.

3.3.4

Der Kunde ist der Betreiber der Versorgungseinrichtung. Gase-Anders unterweist das Bedienpersonal des Kunden hinsichtlich des  sicheren Betriebs der Versorgungseinrichtung. Weitere Schulungen können auf Wunsch des Kunden angeboten werden. Die Kosten für diese Schulungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde wird die Einrichtung entsprechend den Weisungen von Gase-Anders mit der erforderlichen Sorgfalt betreiben und dabei die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in ihrer jeweils  gültigen Fassung beachten. Der Kunde betreibt die Einrichtung auf eigene Gefahr. Er haftet für alle von ihm verursachten Schäden, auch für solche infolge von Brand und Explosion.

3.3.5

Bei Ausfallzeiten der Versorgungseinrichtungen aufgrund von Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten besteht seitens des Kunden kein Ersatzanspruch.

3.3.6

Schäden, Störungen und erforderliche Reparaturen sind Gase-Anders unverzüglich zu melden. Aufträge zur Durchführung von Reparaturen wird der Kunde nur Gase-Anders erteilen. Sofern der Kunde eine Ortsänderung der Einrichtung wünscht, hat er diese auf seine Kosten durch Gase-Anders durchführen zu lassen. Sollte während der Laufzeit des Vertrages aufgrund einer Erhöhung oder Verringerung der Bezugsmengen ein Austausch oder eine Änderung der Einrichtungen erforderlich werden, kann Gase-Anders diesen Austausch auf Kosten des Kunden nach vorheriger Ankündigung vornehmen.

3.3.7

Dem Personal von Gase-Anders ist nach Anmeldung beim Kunden jederzeit Zutritt zur Einrichtung zu gewähren.

3.3.8

Die Versorgungseinrichtung wird nur zu einem vorübergehenden Zweck aufgestellt und bleibt Eigentum von Gase-Anders, ohne Bestandteil des Grundstückes zu werden, auf dem sie aufgestellt bzw. in das sie eingelegt ist.

4.1.1

Datenschutzverordnung DSGVO:

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Die Firma Gase-Anders, Saime-Genc-Ring 13 in 53121 Bonn, Inhaber Joachim Anders, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie Direktwerbung.

Die Datenerhebung sowie die Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur im Rahmen des Vertragszweckes statt. Die Daten werden gelöscht, sobald Sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung nach §7 UWG jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berechtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.   

Stand: Mai 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gase-Anders.

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